14.11.2016

Schwerer Schlag für die Musikverlage


Musikverlage erhalten etwa 40 Prozent der GEMA-Einnahmen.

Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts ist die GEMA aber "nicht berechtigt, von den Ausschüttungen an die Kreativen die Verlegeranteile abzuziehen".

via: faz.net