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14.11.2016
Schwerer Schlag für die Musikverlage
Musikverlage erhalten
etwa 40 Prozent
der GEMA-Einnahmen.
Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts ist die GEMA aber "nicht berechtigt, von den Ausschüttungen an die Kreativen die Verlegeranteile abzuziehen".
via:
faz.net
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