Wird auf einer öffentlichen Veranstaltung "ausschließlich GEMA-freie Musik genutzt" kann es dennoch sein, dass sich die GEMA meldet.
Denn "man ist in der Beweispflicht", teilt Fachanwalt für Urheber- und Veranstaltungsrecht Christian Koch dazu mit.
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giessener-allgemeine.de