18.11.2016

Das leuchtet doch ein


Wird auf einer öffentlichen Veranstaltung "ausschließlich GEMA-freie Musik genutzt" kann es dennoch sein, dass sich die GEMA meldet.

Denn "man ist in der Beweispflicht", teilt Fachanwalt für Urheber- und Veranstaltungsrecht Christian Koch dazu mit.

via: giessener-allgemeine.de