11.08.2016

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig


Das Landgericht München I hat gestern für die GEMA und gegen das Geschäftsmodell "der massenhaften Verletzung von Urheberrechten" durch den Sharehoster Uploaded entschieden.
"Sharehoster verdienen mit der Verwertung kreativer Inhalte viel Geld", sagt Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA.

via: GEMA Pressemitteilung vom 11. August 2016