30.08.2016

Antennengemeinschaften müssen zahlen


Mit Urteil vom 8. August 2016 hat nun auch das Landgericht Halle die Lizenzierungs- und Vergütungspflicht von Antennengemeinschaften bestätigt.
Wenn also die Bewohner eines Ortes gemeinsam eine Antenne nutzen, dann sind auch dafür GEMA-Gebühren zu zahlen.

via: digitalfernsehen.de