16.03.2016

Urlaub auf dem Lande


Darf die GEMA für zehn Jahre rückwirkend Gebühren fordern?

Die "Anbietergemeinschaft Urlaub auf dem Bauernhof und Landurlaub Fränkische Schweiz" rät Vermietern von Ferienwohnungen jetzt, die "Gema-Gebühren nur unter Vorbehalt der Rückforderung zu bezahlen".

via. infranken.de