01.03.2016

Jugendkriminalität


Auf einer feierlichen Veranstaltung hatte eine "Jugendkapelle" drei Musikstücke gespielt, die nicht der GEMA gemeldet waren.
So wurde "eine Aufführungsgebühr von 135 Euro nachgefordert" und zudem auch noch "eine Strafe fürs Nichtanmelden von nochmals 135 Euro" in Rechnung gestellt.

via: bo.de