31.01.2016
Mangels höchstrichterlicher Entscheidung
Der Deutsche Tourismusverband empfiehlt in einem Rundschreiben, die GEMA-Gebühr "für Fernsehgeräte in Ferienwohnungen, -häusern und Privatzimmern, bei denen die Programme über eine zentrale Verteileranlage - also per Satellitenschüssel oder Kabel - empfangen werden", weiterhin nur unter Vorbehalt zu zahlen.
via: schwarzwald-tourismus.info