31.01.2016

Mangels höchstrichterlicher Entscheidung


Der Deutsche Tourismusverband empfiehlt in einem Rundschreiben, die GEMA-Gebühr "für Fernsehgeräte in Ferienwohnungen, -häusern und Privatzimmern, bei denen die Programme über eine zentrale Verteileranlage - also per Satellitenschüssel oder Kabel - empfangen werden", weiterhin nur unter Vorbehalt zu zahlen.

via: schwarzwald-tourismus.info