14.01.2016

Geschäftsgeheimnis


"Wie die pauschal eingesammelten Gebühren", wie sie beispielsweise auch für die Hintergrundbeschallung in Gaststätten zu zahlen sind, "dann zu den Rechteinhabern der tatsächlich abgespielten Werke verteilt werden", ist schon eine spannende Frage, die die GEMA darum auch besser unbeantwortet lässt.

via: freiepresse.de