01.12.2015

Kabelweitersendung


Um eine Wohnungseigentumsgemeinschaft für "die Weiterleitung von über Satellit ausgestrahlten und mit einer Gemeinschaftsantenne einer Wohnanlage empfangenen Fernseh- oder Hörfunksignale" zur Kasse zu bitten, hat sich die GEMA ohne Erfolg durch alle Instanzen geklagt.

via: internet-law.de