01.12.2015
Kabelweitersendung
Um eine Wohnungseigentumsgemeinschaft für "die Weiterleitung von über Satellit ausgestrahlten und mit einer Gemeinschaftsantenne einer Wohnanlage empfangenen Fernseh- oder Hörfunksignale" zur Kasse zu bitten, hat sich die GEMA ohne Erfolg durch alle Instanzen geklagt.
via: internet-law.de