31.10.2015

Utopische Forderungen


Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) hat sich gut sieben Jahre durch alle Instanzen geklagt, um eine Verfünffachung ihrer Gebühren durchzusetzen.

Jetzt hat das OLG München aber "die bisherigen Gebühren als angemessen bestätigt".

via: verbaende.com