02.03.2015

Zur Erinnerung


Die GEMA darf auch weiterhin davon ausgehen, das grundsätzlich nur geschützte Musik gespielt wird, die zum GEMA-Repertoire gehört.

Und Veranstalter, die nur GEMA-freie Musik spielen, sind weiterhin in der Pflicht, das auch beweisen zu müssen.

via: tumubb.de