03.03.2015

Kollateralschaden


Die GEMA-Abgabe auf USB-Sticks wurde bereits im Juli 2012 um weit mehr als 1000% angehoben.

Für einen "Importeur und Händler" mit Firmensitz in Deutschland brachte das 40% Umsatzeinbruch und Personalabbau mit sich.

Denn Onlinehändler mit Firmensitz im Ausland zahlen diese Abgabe natürlich nicht.

via: it-recht-kanzlei.de