17.01.2015

Joint Venture


"Brüssel bremst Joint Venture dreier Verwertungsgesellschaften"

Warum es aber nur von Vorteil sein kann, wenn drei der vier größten Verwertungsgesellschaften im Onlinebereich fusionieren, erklärt uns die GEMA so:

• Effiziente Zusammenführung von Repertoires für eine pan-europäische Lizenzierung, um kleinen und innovativen Anbietern eine schnellere und effizientere Marktteilnahme in Europa zu ermöglichen.
• Verbesserte Handhabung der Split Copyright-Abrechnung durch Integration von Back-Office-Matching- und Front-Office-Lizenzierungssystemen: Die neuen Systeme erfassen urheberrechtlich geschützte Musikwerke genauer als bisher.
• Datengenauigkeit wird durch eine neue, zusammengeführte Datenbank der Repertoires der drei Partnergesellschaften gewährleistet, die das Herzstück des Joint Ventures bildet.
• Dienstleistungsangebote werden optimiert, indem Partner und Kunden die besten am Markt verfügbaren Systeme erhalten.

Quelle: GEMA, Pressemitteilung

via: heise.de