04.12.2014
Nachforderungen
"Nachberechnung aufgrund fehlende Musikfolgen für Veranstaltungen mit Live-Musik"
Von sich häufenden Rechnungen der GEMA mit diesem Betreff weiß jetzt die LiveKomm (Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.) zu berichten.
Für Veranstaltungen mit Live-Musik ist die genaue Musikfolge einzureichen, andernfalls werde der Gesamtvertragsnachlass von 20% auf 10% reduziert und zusätzliche "Kontrollkostenzuschläge" erhoben, teilt die GEMA dazu mit.
Quelle: LiveKomm