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11.12.2014
Klagen zwecklos
Das Verwaltungsgericht Gießen stellt mit Urteil vom 10.12.2014 fest, dass der
Rundfunkbeitrag
nicht gegen die Verfassung verstößt.
Quelle:
Gießener Anzeiger
TRI-Info:
Zu einem gleichlautenden Urteil haben wir
HIER
berichtet
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