15.11.2012

BGH zu Filesharing


Zeit Online berichtet, dass Eltern nicht für Downloads ihrer Kinder haften. Wer seine Kinder belehrt, dass sie keine Musik im Netz herunterladen sollen, muss nicht zahlen, wenn sie es doch tun. Das urteilte der Bundesgerichtshof.

Haften Eltern für illegale Musikdownloads ihrer Kinder? Müssen sie immer erkennen, was ihre Kinder im Netz so treiben? Mit dieser Frage hat sich am Donnerstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigt. Die Eltern eines damals 13-Jährigen waren zu 3.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden – wegen Verletzung von Urheberrechten.

Die Richter fanden, dass Eltern nicht in jedem Fall haften müssen. Wenn sie ihre Nachkommen zuvor "ausreichend" darüber belehrt haben, dass diese nicht Musik illegal herunterladen sollen, müssen sie eventuelle Schäden nicht bezahlen.

Der BGH hob daher das Urteil des Oberlandesgerichtes auf. Die Klage der Musikfirmen auf Schadenersatz wurde abgewiesen.

Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf viele bereits abgeschlossene Fälle haben. Normalerweise müssen Beschuldigte Schadenersatz zahlen und geben gleichzeitig eine sogenannte Unterlassungserklärung ab – unterschreiben also, dass sie so etwas nicht wieder tun oder sonst hohe Strafen zahlen müssen. Solche Erklärungen können aber hinfällig werden, wenn sich die Rechtsgrundlage ändert. Gut möglich also, dass viele, die in den vergangenen Jahren Geld an Musikfirmen zahlten, sich nun erneut an einen Anwalt wenden, um das Geld zurückzubekommen.