12.05.2018

Zugang zum geschützten Werk


Für den Radioempfang auf 49 Patientenzimmern hat ein Krankenhaus jährlich 877 Euro an die GEMA zu zahlen.

Der BGH teilt die Auffassung der GEMA und sieht hier ebenfalls eine lizenzpflichtige öffentliche Wiedergabe von Radiosendungen gegeben.

via: juraforum.de