20.07.2017

Voll auf Linie


Für die "Kabelweiterleitung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen" haben Antennengemeinschaften auch Lizenzgebühren zu zahlen.
Ein Antrag Sachsens, die Antennengemeinschaften von den GEMA-Kosten zu befreien, fand im Rechtsausschuss des Bundestages leider keine Mehrheiten.

via: freiepresse.de