17.06.2017
Kinder mit Musikinstrumenten
Grundstückseigentümer müssen es hinnehmen, wenn die Nachbarskinder Musikinstrumente spielen.
Denn nach Auffassung des AG München "kann Musik nur dann als Lärm klassifiziert werden, wenn jemand absichtlich den Vorgang des Musizierens in eine bloße Produktion von Geräuschen pervertiere".
via: rsw.beck.de