13.05.2017

Denn sie wissen nicht, was sie tun


Der §52 Urheberrechtsgesetz regelt, unter welchen Bedingungen für Veranstaltungen keine GEMA-Abgaben zu zahlen sind. Und "diesen Paragraphen gibt es schon lange".
Nach eigenen Angaben will aber ein CDU-Politiker jetzt genau das "knallhart durchgesetzt" haben.

via: übermedien.de