12.12.2016

Unter den Teppich gekehrt


Einem Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg vom 26.11.2008 ist zu entnehmen, "dass drei hochrangige Repräsentanten der GEMA unmittelbar als "Mobber" identifiziert worden sind".
Das aber hat zu keiner Zeit in der öffentlichen Berichterstattung eine Rolle gespielt.

Quelle: nmz.de