19.09.2016

Reformvorhaben der EU-Kommission


"Durch die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts werden Presseverleger mit anderen Werkmittlern wie etwa Tonträgerherstellern gleichgestellt. Das deutsche Recht dient dabei als Vorbild. Zugleich werden sinnvolle Konsequenzen aus den praktischen Erfahrungen mit dem Leistungsschutzrecht in Deutschland gezogen."

Quelle: CDU/CSU, Pressemitteilung vom 14.09.2016