12.05.2015

Parallelwelt


Wenn die GEMA für das Singen von Volksliedern auf einer zudem nicht-öffentlichen Veranstaltung zu Unrecht Gebühren einfordert, dann fühlt sie sich natürlich frei von jeder Schuld.

Und dieses Geschäftsgebaren gehört endlich auf den Prüfstand.

via: GEMA-Pressemitteilung