02.07.2014

Kein Grund zur Klage


Für ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlt sich der neue Rundfunkbeitrag aus. Mit 7,68 Milliarden Euro haben die öffentlich-rechtlichen Sender im vergangenen Jahr 188 Millionen Euro mehr eingenommen als im Vorjahr. Mehr dazu lesen…

"Die Pflicht zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung und im nicht privaten Bereich für Betriebsstätten sowie für Kraftfahrzeuge ist verfassungsgemäß." So hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 15. Mai 2014 entschieden.

"Die Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Erhebung von Rundfunkbeiträgen ist verfassungsgemäß." Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 13. Mai 2014.