11.03.2015

Auf den Punkt gebracht


Wie das Hamburger Abendblatt jetzt berichtet, entscheidet nicht die GEMA, "welche Lieder gebührenpflichtig sind und welche nicht".

Vielmehr hänge es davon ab, "ob der Urheber Mitglied der Verwertungsgesellschaft ist".

Und darum darf die GEMA für 20 Minuten Tanzdarbietung "zu traditionellen irischen Liedern" auch unbesehen 230 Euro verlangen.

via: abendblatt.de