18.10.2014

Monopoly


Auch das D.A.S. Rechtsportal berichtet seit gestern darüber, wie die GEMA jetzt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2006 völlig neu zu interpretieren versteht.

Denn die Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern, die für ihre Gäste Fernseh- und Radiogeräte bereithalten, haben neben dem Rundfunkbeitrag nun auch noch Gebühren an die GEMA zu zahlen.

Und für Ferienwohnungen und -häuser, die der GEMA nicht gemeldet werden "können Lizenzgebühren bis zu zehn Jahre rückwirkend geltend gemacht werden."