02.03.2014

Sperrgebiete


"Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid."

Das Landgericht München urteilte, dass diese oder ähnliche von YouTube verwendeten Sperrtafel-Texte eine "absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA" sei. Durch die Verwendung der Sperrtafeln würde die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt, begründet das Gericht weiter. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt.  Text: © rechtsindex.de

YouTube und Gema sind in verschiedene Rechtsstreitigkeiten verwickelt. So fordert die Verwertungsgesellschaft 1,6 Millionen Euro Schadenersatz in einer Klage bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt. Jüngster Streitpunkt waren die Sperrtafeln.  Text: © welt.de