01.04.2017
Neue Richtlinien zur Jazzförderung beschlossen
"Jedes Mitglied eines Jazz-Ensembles" soll in Baden-Württemberg "ein Mindesthonorar von 180 Euro pro Auftritt erhalten".
Diesen Mindestlohn bekommen aber nur Berufsmusiker, die zudem auch noch in Baden-Württemberg leben müssen.
via: suedkurier.de
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