02.10.2019

Legaler Beschiss


Es soll ja Musiker geben, die sich nicht an Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise die GEMA, verkaufen wollen.
Dann können halt auch keine Tantiemen an sie ausgeschüttet werden.
Dank neuem EU-Urheberrecht dürfen Verwertungsgesellschaften aber auch weiterhin für die Werke dieser Musiker zur Kasse bitten.

via: t3n.de