23.03.2019

Was für 'ne Welt


Die EU-Urheberrechtsreform sieht vor, dass die Verlage (zu Lasten der Urheber) an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften zu beteiligen sind.

Aber nur über Leistungsschutzrecht und Upload-Filter wird gestritten.

Quelle: c3s.cc