31.12.2018

Das motiviert und spornt an


Heim- und Pflegekinder, die ihr Taschengeld aufbessern wollen, haben folgendes zu beachten.
Von ihren Einnahmen, die sie durch einen Nebenjob erzielen, erhält das Jugendamt drei Viertel.
So regelt es §94 im achten Sozialgesetzbuch.

via: sueddeutsche.de