16.01.2018

Wieder einmal wurden Gerichte bemüht


Für die Kabelweiterleitung von Hörfunk- und Fernsehsignalen auf die Patientenzimmer sind GEMA-Gebühren zu zahlen.

Dass die GEMA auch in Krankenhäusern abkassieren darf, hat jetzt der BGH mit Urteil vom 11.01.2018 entschieden.

via: nmz.de