08.09.2017

Geistiges Eigentum


"Die derzeitige" Geltungsdauer des Urheberrechts "von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers führt den Sinn des Urheberrechts, nämlich den Urheber an sich zu schützen, ad absurdum, weil kein Urheber persönlich etwas davon hat, wenn sein Werk bis weit nach seinem Tod geschützt ist."

via: piratenpartei.de