24.11.2016

Klage gegen Antennengemeinschaft Dölzschen


Jetzt hat auch das Oberlandesgericht Dresden entschieden, dass Antennengemeinschaften der GEMA-Pflicht unterliegen.

Von Antennengemeinschaften fordert die GEMA bis zu zehn Jahren rückwirkend Beiträge ein. (Quelle: Sören Rößler, Rechtsanwalt)

via: dnn.de