05.05.2016

Kein Geld für Hintergrundmusik


Für die Nutzung von Hintergrundmusik darf die GEMA auch von Reisebüros keine Gebühren mehr kassieren.

Das Amtsgericht Leipzig hat jetzt die Klage der GEMA gegen ein Reisebüro in Dresden mit Urteil vom 26.04.2016 abgewiesen.

via: asr-berlin.de