14.03.2016

Eine Spitzendienstleistung


Es braucht nur ein lizenzierungspflichtiges Musikstück auf einer Veranstaltung zu erklingen und schon sind in vollem Umfang auch GEMA-Gebühren zu zahlen.
Diese ernüchternde Erfahrung durfte die Arbeiterwohlfahrt (Awo) in Hersbruck jetzt machen.

via: nordbayern.de