08.10.2015

Beweissicherung


"Fertigt die Polizei Filmaufnahmen von einer Versammlung an, ist sie nicht ohne Weiteres berechtigt, die Identität von Versammlungsteilnehmern festzustellen, die die Polizeikräfte ihrerseits filmen."

(Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung vom 8. Oktober 2015)