12.05.2015

Videosperren


Und wieder einmal bekommt die GEMA recht

"Die von YouTube verwendeten Sperrtafeln beeinflussen die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA. Dass dies rechtswidrig ist hat das OLG München erneut bestätigt." (Harald Heker)

via: golem.de