11.12.2014

Klagen zwecklos


Das Verwaltungsgericht Gießen stellt mit Urteil vom 10.12.2014 fest, dass der Rundfunkbeitrag nicht gegen die Verfassung verstößt.

Quelle: Gießener Anzeiger

TRI-Info: Zu einem gleichlautenden Urteil haben wir HIER berichtet